BE: Ausnahmeregelungen infolge Trockenheit, 13. Juli 2026 Aufgrund der Trockenheit und der hohen Temperaturen können in vielen Teilen des Kanton Bern bestimmte Anforderungen der Direktzahlungen nicht mehr eingehalten werden. Die Abteilung Direktzahlungen des LANAT hat deshalb Massnahmen gestützt auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung für die bestehende Ausnahmesituation beschlossen. Für folgende Ausnahmen sind keine Meldungen ans LANAT mehr erforderlich: