Akontozahlung 2026 Die Akontozahlung erfolgt in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn ab 19. Juni 2026
Vernetzungserhebung Erhebungszeitfenster für Projektträgerschaften vom 7.4. - 7.5.2026
BE: Ausnahmeregelungen infolge Trockenheit, 06. Juli 2026 Aufgrund der Trockenheit und der hohen Temperaturen können in vielen Teilen des Kanton Bern bestimmte Anforderungen der Direktzahlungen nicht mehr eingehalten werden. Die Abteilung Direktzahlungen des LANAT hat deshalb Massnahmen gestützt auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung für die bestehende Ausnahmesituation beschlossen. Für folgende Ausnahmen sind keine Meldungen ans LANAT mehr erforderlich: