Die Auszahlung der Schlussabrechnung erfolgt in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn ab 4. Dezember 2024
Auszahlung des Sömmerungs- und des Übergangsbeitrages sowie des Einzelkulturbeitrages und der Getreidezulage. 4. Dezember 2024: Eingang der Auszahlung auf dem Konto der Bewirtschaftenden