DEFR

Sommer 2023: Höhere Gewalt

13.07.2023 17:10:55 | ADZ
Der Kanton kann ganz oder teilweise auf Kürzungen der Beiträge verzichten, wenn die Anforderungen des ÖLN und der Direktzahlungsarten aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. Dies betrifft z.B. die Suisse-Bilanz, GMF, RAUS, Weidebeitrag und die Sömmerung 2023 (vorzeitiger Alpabtrieb). Solche Ereignisse müssen dem Kanton via kostenloses Gesuch angemeldet werden. Dazu ist die Einreichung eines Formulars mit der Unterschrift der zuständigen Erhebungsstelle nötig.
Formular zur Meldung von Fällen höherer Gewalt